Unterhaltsansprüche bei Trennung

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Niklas Clamann

Eine TrRechtsanwalt Niklas Clamannennung und auch eine Scheidung sind einschneidende Momente im Leben, die fast immer mit einer hohen emotionalen Belastung einhergehen. Neben emotionalen Aspekten sind aber auch finanzielle Angelegenheiten zu klären. Wer jahrelang gemeinsam gewirtschaftet und immer auch mit den Einkünften des Partners gerechnet hat, kann nach einer Trennung vor einer großen finanziellen Herausforderung stehen. Rechtsanwalt Niklas Clamann betreibt in Münster eine Familiensrechtskanzlei und hat sich auf das Verfahren der Online Scheidung spezialisiert. In diesem Gastbeitrag erklärt Niklas Clamann, welche Ansprüche im Rahmen einer Trennung und Scheidung entstehen und wie man sich durch einen Ehevertrag schon vorher absichern kann.

Frauen noch immer im Nachteil

Gerade Frauen sind nach einer Trennung oder Scheidung oft finanziell benachteiligt. In vielen Fällen haben sie ein geringeres Einkommen, weil sie während der Ehe für die Kindererziehung oder den Haushalt beruflich zurückgesteckt haben. Darüber hinaus verdienen Frauen auch grundsätzlich noch immer weniger als Männer, was ihre finanzielle Situation nach einer Trennung zusätzlich erschwert. Um diese Ungleichheit auszugleichen, gibt es gesetzliche Regelungen, die die einkommensschwächere Person finanziell absichern sollen. Dazu gehören Unterhaltszahlungen, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Diese Mechanismen sollen verhindern, dass eine Person nach der Trennung in finanzielle Schwierigkeiten gerät, während die andere wirtschaftlich kaum Einbußen hat.

Unterhaltsansprüche: Wer bekommt Geld vom Ex-Partner?

Unterhalt bedeutet, dass eine Person der anderen finanzielle Unterstützung zahlt, wenn diese nach der Trennung nicht ausreichend für sich selbst sorgen kann. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt:

  • Trennungsunterhalt: Während der Trennung, aber noch vor der Scheidung, kann der finanziell schwächere Partner Unterhalt vom Ex-Partner verlangen. Dieser soll helfen, den bisherigen Lebensstandard vorübergehend aufrechtzuerhalten. Trennungsunterhalt wird monatlich gezahlt und hängt vom Einkommen beider Partner ab.
  • Nachehelicher Unterhalt: Auch nach der Scheidung kann noch Unterhalt gezahlt werden, allerdings ist dies nicht automatisch der Fall. Ob und wie lange jemand Unterhalt bekommt, hängt unter anderem davon ab, ob er oder sie Kinder betreut, aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann oder während der Ehe beruflich zurückgesteckt hat.
  • Kindesunterhalt: Kinder haben immer Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss diesen zahlen. Die Höhe richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle“, die festlegt, wie viel Geld je nach Einkommen des zahlenden Elternteils und Alter des Kindes fällig wird.

Zugewinnausgleich: Wer bekommt was nach der Scheidung?

Wenn Ehepaare keinen besonderen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe an Vermögen dazugekommen ist, wird bei einer Scheidung ausgeglichen.

Dabei wird das Vermögen beider Partner am Anfang der Ehe mit dem Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Die Differenz ist der sogenannte Zugewinn. Hat ein Partner während der Ehe deutlich mehr Vermögen aufgebaut als der andere, muss er die Hälfte dieses Zugewinns abgeben.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Ehepartner automatisch Anspruch auf die Hälfte des gesamten Vermögens des anderen hat. Tatsächlich wird nur der Zugewinn, also das während der Ehe erworbene Vermögen, geteilt. Alles, was ein Partner bereits vor der Ehe besessen hat, bleibt unangetastet.

Wichtig: Erbschaften und Schenkungen, die eine Person während der Ehe bekommen hat, werden nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen.

Versorgungsausgleich: Rentenansprüche fair teilen

 Nicht nur Geld und Immobilien spielen bei einer Scheidung eine Rolle – auch die Rente wird aufgeteilt. Während der Ehe erwerben beide Partner Rentenansprüche. Damit keiner im Alter benachteiligt wird, werden diese Ansprüche geteilt.

Das bedeutet: Die während der Ehezeit angesammelten Rentenpunkte werden auf beide Partner aufgeteilt. Wer zum Beispiel während der Ehe für die Kindererziehung oder Haushaltstätigkeiten auf eine eigene Karriere verzichtet hat, erhält einen Teil der Rentenansprüche des Ex-Partners. So soll sichergestellt werden, dass beide im Alter abgesichert sind.

Der Versorgungsausgleich erfolgt in der Regel automatisch im Scheidungsverfahren, es sei denn, er wurde in einem Ehevertrag ausgeschlossen oder anders geregelt. Hat die Ehe keine drei Jahre angedauert, findet der Versorgungsausgleich ebenfalls nicht automatisch statt.

Ehevertrag: Absicherung für den Fall der Fälle

Ein Ehevertrag ist eine Möglichkeit, Streit und finanzielle Unsicherheiten bei einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden. In einem Ehevertrag können die Ehepartner bereits vor oder während der Ehe und sogar noch nach der Trennung Regeln für den Fall einer Scheidung festlegen. Hier kann alles geregelt werden, was einen Bezug zur Ehe und zum Familienrecht hat. Dazu gehören insbesondere der Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhaltszahlungen.

Folgende Punkte können individuell vereinbart werden:

  • Zugewinnausgleich anpassen oder ausschließen: Ehepartner können bestimmen, dass der Zugewinnausgleich nicht oder nur in einer bestimmten Weise angewendet wird. Eine beliebte Option ist die Gütertrennung, bei der jeder sein eigenes Vermögen behält.
  • Regelungen zum Unterhalt nach der Ehe treffen: Im Ehevertrag kann festgelegt werden, ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt gezahlt wird. Das schafft Planungssicherheit und kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
  • Versorgungsausgleich begrenzen oder ausschließen: Die Rentenansprüche der Ehepartner können individuell geregelt werden. Wer zum Beispiel sicher ist, dass er oder sie für die eigene Altersvorsorge ausreichend gesorgt hat, kann den Versorgungsausgleich vertraglich ausschließen.
  • Vermögensaufteilung bei Trennung festlegen: Ein Ehevertrag kann regeln, wie Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmen oder Ersparnisse im Fall einer Scheidung verteilt werden.
  • Schutz von Unternehmen oder Erbschaften: Wer ein eigenes Unternehmen besitzt oder eine größere Erbschaft erwartet, kann im Ehevertrag festlegen, dass diese nicht in die gemeinsame Vermögensmasse fallen.

Gütertrennung als Alternative

Wer den Zugewinnausgleich vermeiden möchte, kann im Ehevertrag die Gütertrennung vereinbaren. Das bedeutet, dass jede:r Ehepartner:in das eigene Vermögen behält. Es gibt hier kein gemeinsames Vermögen und keine Aufteilung im Falle der Scheidung. Der Vorteil dieser Möglichkeit besteht in der klaren Trennung der Vermögensverhältnisse und der Sicherheit, die diese mit sich bringt, indem der/die Partner:in keine Ansprüche auf das eigene Vermögen hat.

Ein Ehevertrag muss von einem Notar beglaubigt werden, damit er gültig ist. Er kann helfen, langwierige und kostspielige Streitigkeiten im Scheidungsfall zu vermeiden.

Fazit: Frühzeitig vorsorgen lohnt sich

Eine Trennung oder Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich – vor allem finanziell. Das Familienrecht sieht für den finanziell schwächeren Ehegatten eine Menge an Regelungen vor, um diesen finanziell aufzufangen. Wer sich rechtzeitig informiert und vorsorgt, kann zudem viele Unsicherheiten vermeiden. Ein Ehevertrag kann helfen, klare Regeln zu schaffen und Streit zu verhindern.

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