AGB

PaarText – Coaching für Singles und Paare

Holger Möller
Ostwall 30
46282 Dorsten

Tel. +49 176 40 76 43 70
Mail@PaarText.de

 

 

AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher

Das berühmte Kleingedruckte ist für unsere Zusammenarbeit eine faire Verabredung. So wissen wir, auf welcher Grundlage wir zusammenarbeiten. Bitte beachte, dass diese AGB als angenommen gelten, wenn du meine Dienstleistungen in Anspruch nimmst.

Hast du etwas nicht verstanden, möchtest du etwas besprechen? Das können wir gerne vor Vertragsabschluss klären.

 

Wer sind die Vertragspartner?

Ich, PaarText, Holger Möller biete dir als Verbraucher meine Dienstleistungen an. D.h. du bist Endverbraucher, keine Firma und PaarText ein Unternehmen.

 

Was wird angeboten?

Du erhältst von mir ein Coaching oder eine Beratung rund um die Themen Partnerschaft und Singleleben. Außerdem sind Workshops, Seminare und Vorträge möglich.

Dabei wollen wir gemeinsam ein bestimmtes Ziel oder Ergebnis erreichen. Zum Beispiel mehr wertvolle Zeit mit dem Partner verbringen können, nicht mehr traurig über die Trennung sein oder Lösungen für sexuelle Probleme finden. Ich werde mein Bestes geben, die Zielerreichung mit dir umzusetzen. Allerdings kann ich dir nicht versprechen, dass dieses gelingt. Das bedeutet, dass du mich auch dann bezahlen musst, wenn ein bestimmtes von dir erhofftes Ergebnis ausbleibt.

 

Wann kommt ein Vertrag zustande?

Die Angebote und Preise von PaarText findest du unter anderem auf der Homepage www.paartext.de. Diese dienen dir als Orientierung und sollen dich einladen, mit mir in Kontakt zu treten. Allein durch deine Kontaktaufnahme kommt noch kein Vertrag zustande. Erst wenn du von Seiten PaarText eine mündliche oder schriftliche Bestätigung erhältst, ist ein Vertrag zustande gekommen. Grundlage des Vertrages sind immer diese AGB.

 

Wie ist die Bezahlung geregelt?

Du kannst bar, per Überweisung oder PayPal bezahlen. Alle Preise verstehen sich inclusive 16% MwSt.

Wann ist die Bezahlung fällig? Das hängt davon ab, für welche Art von Kommunikation du dich entscheidest. Mein Angebot findest du z.B. auf www.PaarText.de.

Grundsätzlich müssen alle Kommunikationsarten, bei denen wir uns nicht persönlich treffen (z.B. WhatsApp-Chat, Telefon, E-Mail, Videokonferenz) vorab bezahlt werden. Das bedeutet auch, dass meine Dienstleistung erst nach Zahlungseingang beginnen kann.

Treffen wir uns persönlich (z.B. Hausbesuch oder walk & talk), kannst du außerdem auch bar bezahlen. Die Bezahlung ist spätestens am Ende des Termins fällig.

Möchtest du an einem Seminar, Workshop oder Vortrag teilnehmen? Dann ist dein Platz reserviert, sobald deine Zahlung eingegangen ist. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge des Zahlungseingangs.

 

Was du über Termine, Verschieben, Abbrechen und Absagen wissen solltest

Die Anzahl an Terminen, die ich vergeben kann, ist natürlich begrenzt. Deshalb sei bitte fair und gib so früh wie möglich Bescheid, wenn du deinen Termin nicht wahrnehmen kannst. So hat jemand anderes eine Chance.

Termine können bis zu 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben werden. Danach ist das volle Honorar fällig. Auch dann, wenn keine Leistung von mir erbracht wurde. Das gilt auch für Pakete (z.B. WhatsApp-Chat und E-Mail). Dabei ist der erste Termin ausschlaggebend.

Es kann sein, dass auch von Seiten PaarText ein Termin nicht stattfindet (z.B. wegen Krankheit oder eines Notfalls). Dieser wird schnellst möglich nachgeholt. Weitere Ansprüche gegen PaarText sind ausgeschlossen.

Möchtest du an einem Seminar, Workshop, Vortrag oder einer ähnlichen Veranstaltung teilnehmen? Dann kannst du unter folgenden Bedingungen stornieren:

  • bis zu 21 Tage vor Beginn kostenlos
  • bis 14 Tage vorher 20% des Teilnahmebetrages
  • bis zu 7 Tage vorher werden 60% des Teilnahmebetrages fällig
  • danach erfolgt keine Rückerstattung

PaarText kann einen Veranstaltungsort auch kurzfristig verlegen (z.B. aus organisatorischen Gründen). Das ist kein Grund für einen Rücktritt von der Teilnahme. Du kannst nicht die Teilnahmegebühren zurückverlangen oder andere Kosten PaarText in Rechnung stellen.

Müssen wir eine Beratung vorzeitig beenden, weil du beispielweise erschöpft oder müde bist, wird trotzdem die volle Einheit berechnet. Das gleiche gilt bei technischen Störungen (z.B. Akku leer, Prepaid-Guthaben aufgebraucht, Internetstörung).

 

Wie bist du versichert?

Du bist im Rahmen deiner abgeschlossenen Versicherungen geschützt (z.B. Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung). Ein Versicherungsschutz über PaarText besteht nicht.

Was bedeutet das? Zum Beispiel stolperst du beim walk & talk über eine Baumwurzel und zerreißt dir dabei die Hose. Dann kannst du diesen Schaden nicht PaarText in Rechnung stellen. Oder du zerbrichst an einem Veranstaltungsort versehentlich eine teure Vase. Für diesen Schaden musst du selbst aufkommen. Ähnliches gilt, wenn du körperlichen Schaden nimmst oder versehentlich andere verletzt. Du kannst PaarText auch keine Folgeschäden (z.B. Verdienstausfall, Urlaubsstorno, Erwerbsminderung, etc.) in Rechnung stellen.

 

Das solltest du außerdem wissen

Diese AGB gelten bei direkten Geschäften mit PaarText / Holger Möller. Nimmst du im Rahmen von Verträgen mit PaarText Leistungen anderer Unternehmen in Anspruch (z.B. Zahlung mit PayPal oder Bestellung über amazon), gelten deren AGB. Gleichzeitig sind diese Unternehmen verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung. PaarText hat darauf keinen Einfluss.

Egal, von wo aus du meine Dienstleistung in Anspruch nimmst, es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist 46284 Dorsten / Deutschland bzw. das nächstgelegene zuständige Gericht.

PaarText ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de (externer Link)

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

Stand September 2020

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